1. Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, soweit sie nicht durch die Satzung
einem anderen Vereinsorgan zugewiesen sind. Er hat vor allem folgende Aufgaben:
- Vorbereitung der Mitgliederversammlungen und Aufstellung der Tagesordnungen.
- Einberufung der Mitgliederversammlungen.
- Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlungen.
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- Buchführung und Erstellung eines Jahresberichts.
2.In allen wichtigen Angelegenheiten, welche grundsätzliche Bedeutung für den Verein haben,
sollte der Vorstand die Meinung der Mitgliederversammlung einholen (soweit dies tunlich ist).
3. Dem Sitzungspräsidenten (im Verhinderungsfall dem 1. und dem 2. Vorsitzenden)
wird das Recht eingeräumt, Reden, Vorträge und Lieder, die für öffentliche Veranstaltungen
vorgesehen sind, zu prüfen und sie abzulehnen (insbesondere, wenn sie geeignet sind, in moralischer,
ethischer, politischer oder religiöser Beziehung Anstoß zu erregen). Im Zweifelsfall entscheidet der Vorstand.
3. Der Vorstand kann für gewisse Vereinsangelegenheiten (z.B. Faschings-Umzug, Prunksitzung,
Faschings-Ball, Bunte Abende und dergleichen) besondere Arbeitsausschüsse bilden und deren
Vorsitzende auswählen. Diese Ausschüsse haben nur beratende Funktion.
3.Zur Durchführung seiner Aufgaben und zur Verwirklichung der satzungsmäßigen Ziele des Vereins
ist der Vorstand ermächtigt, Ordnungen (z.B. Jugendordnung, Finanzordnung, Geschäftsordnung,
Ehrenordnung o.ä.) zu erlassen. Die Ordnungen werden vom Vorstand mit 2/3 Mehrheit beschlossen.